DIE FIRMENBERATER: LINEY.CH
Ihre Berater für Firmengründungen in St. Gallen –
von der Firmenidee zum Handelsregistereintrag bis hin zur Versicherung
einfach
kompetent
günstig
Unser Service
Sie wollen eine Firma gründen, um sich mit Ihrer Geschäftsidee selbständig zu machen? Sie sind sich noch nicht sicher, welche Rechtsform Sie gründen möchten? liney.ch hilft Ihnen, Schritt für Schritt bei der Firmengründung.
Schritt 1
Sie haben die Idee
Die richtige Geschäftsidee ist der Grundbaustein für eine erfolgreiche Selbständigkeit.
Schritt 2
Sie wählen die richtige Rechtsform
Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden.
Schritt 3
Wir erstellen die nötigen Dokumente
Wir erstellen Ihnen die nötigen Dokumente, damit nichts vergessen geht.
Schritt 4
Kapitaleinzahlungsbestätigung
Für eine Firmengründung braucht es eine Bestätigung des hinterlegten Gesellschaftskapitals (nur bei GmbH und AG).
Schritt 5
Beurkundung der Gründungsdokumente durch den Notar
Für die Eintragung ins Handelsregister, müssen Gründungsdokumente und die Kapitaleinzahlungsbestätigung durch einen Notar öffentlich beurkundet werden (nur bei einer AG oder GmbH).
Schritt 6
Handelsregistereintrag und Handelsregisterauszug
Mit den korrekten Gründungsdokumenten erstellt das Handelsregisteramt den Handelsregistereintrag.
Schritt 7
Firma erfolgreich gegründet
Sie haben die Firmengründung erfolgreich abgeschlossen und können sich ganz auf die Arbeit konzentrieren.
Einzelfirma
ab CHF 199.-
Kostenlose Beratung
Erstellung der Gründungsdokumente
Alle Gründungsgänge
Versicherungsservice
Mehr zu Einzelfirmen auf
admin.ch
GmbH
ab CHF 399.-
Kostenlose Beratung
Erstellung der Gründungsdokumente
Alle Gründungsgänge
Versicherungsservice
Mehr zur GmbH auf
admin.ch
AG
ab CHF 499.-
Kostenlose Beratung
Erstellung der Gründungsdokumente
Alle Gründungsgänge
Versicherungsservice
Mehr zur AG auf
admin.ch
Extras für unsere Kunden
Welche Sozialversicherungen für den Unternehmer freiwillig oder obligatorisch sind, hängt von der gewählten Rechtsform ab.
- Inhaber von Einzelfirmen, gelten für die Sozialversicherungen als selbstständig Erwerbende. Für ihre Vorsorge sind sie zum Grossteil selbst verantwortlich.
- Inhaber von Aktiengesellschaften oder GmbHs sind Unternehmer und gleichzeitig ihre eigenen Angestellten. Für die Sozialversicherungen gelten sie deshalb als unselbstständig Erwerbende. In diesem Fall sind die meisten Versicherungen obligatorisch.
Einen Überblick, welche Versicherungen freiwillig und welche obligatorisch sind, finden Sie auf: kmu.admin.ch
Weitere Extras
Zudem unterstützen wir Sie auf Wunsch bei der Buchhaltung und erstellen Ihnen eine professionelle Webseite. Damit Sie von Anfang an als Firma durchstarten können.
- Buchhaltung
- Professionelle Webseite

